| |
Beiträge und
Umlagen ab 1.10.2008 |
|
| 1.
|
Schnuppergolfen und Probemitgliedschaft
Um den Golfclub Nordkirchen und den Golfsport kennen zu lernen, bestehen folgende Möglichkeiten: |
|
|
3-Monate-Schnuppergolfen |
|
| 1.1
|
In
den 3 Monaten Ihrer Wahl können Sie alle Clubeinrichtungen wie
Driving-Range, Putting-Grün, Gastronomie usw. nutzen und bei einem
der Golflehrer gegen Bezahlung Trainerstunden nehmen. Leihschläger werden gestellt. Gemeinsam mit dem
Pro werden Sie das Spiel auf dem Platz erlernen. Sie können an
Regelkursen teilnehmen. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie eine
volle Mitgliedschaft
(Tz. 2 unten) oder eine zeitlich befristete
Probemitgliedschaft (Tz. 1.2 unten) erwerben.
Voraussetzung ist, daß Sie nicht Mitglied in einem anderen
Golfclub sind und noch keine Platzerlaubnis besitzen. Das
3-Monate Schnuppergolfen kostet nur 100 € inklusiv einer
Trainerstunde (25 min).
|
|
|
Probemitgliedschaft |
|
|
Die
Probemitgliedschaft für Erwachsene läuft im Kalenderjahr
über höchstens 12 Monate. Sie können in jedem Monat
einsteigen und genießen die Vorteile einer Mitgliedschaft mit
- DGV-Ausweis
- ggf.Erlangung der DGV Platzreife
- ggf. Spiel- bzw. Turnierberechtigung
- Handicap Verwaltung.
Spätestens zum Jahresende entscheiden Sie, ob Sie Vollmitglied werden. Probemitgliedschaft:
|
je Monat 100 € |
|
2.
|
Aufnahme
als Mitglied im Golfclub Nordkirchen |
|
|
2.1. |
Beiträge
für erwachsene Mitglieder
|
|
| |
Aufnahmebeitrag
1. Person
|
1.500 € |
| |
Aufnahmebeitrag
2. Person (Ehepartner/Partner)
|
750 € |
| |
Jahresbeitrag
für 1. Person |
930 € |
| |
Jahresbeitrag
für 2. Person (Ehepartner/Partner)
Ermäßigter Jahresbeitrag ab 75 Jahren:
Einzelperson
Partner
|
820 €
700 €
615 €
|
| 2.2. |
Beiträge
für Jugendliche und junge Erwachsene |
|
| |
Aufnahmebeitrag
für Jugendliche bis 18 Jahre |
30 € |
| |
Aufnahmebeitrag
für junge Erwachsene bis 27 Jahre während der Ausbildung |
100 € |
| |
Jahresbeitrag
für Jugendliche bis 12 Jahre |
30 € |
| |
Jahresbeitrag
für Jugendliche bis 18 Jahre. |
60 € |
| |
Jahresbeitrag
für Junioren/-innen bis 21 Jahre |
110 € |
| |
Jahresbeitrag
für junge Erwachsene bis 27 Jahre während der Ausbildung |
220
€
|
|
a) |
Der
Jahresbeitrag für junge Erwachsene beträgt nur 110 €, wenn
der Wohnort während der Ausbildung mehr als 100 km von Nordkirchen
entfernt liegt. |
|
|
b) |
Nach Beendigung
der Ausbildung werden die jungen Erwachsenen in die Vollmitgliedschaft
übergeleitet. |
|
| 2.3. |
Investitionsumlage |
|
| |
Vollmitglieder
entrichten für die Erhaltung unserer Clubanlage eine
Investitionsumlage in Höhe von jährlich 550 €, längstens
zehn Jahre. Auf Wunsch kann die Zahlung insgesamt im Jahr der Aufnahme
in Höhe von 5.000 € erfolgen.
Nach Überleitung in die Vollmitgliedschaft sind Jugendliche/junge
Erwachsene, die zusammen mit einem Elternteil bereits Mitglied waren,
nicht zur Zahlung des Aufnahmebeitrags für Vollmitglieder und der
Investitionsumlage verpflichtet, wenn die Aufnahme vor Ablauf des 25.
Lebensjahres erfolgt ist.
Nach Überleitung in die Vollmitgliedschaft haben Jugendliche/junge
Erwachsene, die nicht zusammen mit einem Elternteil Mitglied waren, die
Investitionsumlage nach allgemeinen Grundsätzen im Rahmen der
Vorgaben der Satzung zu entrichten. |
|
|
3.
|
Beendigung
der Mitgliedschaft
|
|
| |
Mit der
Mitgliedschaft ist weder ein befristetes Nutzungsrecht bzw. eine
begrenzte Spielberechtigung noch eine andere der Art nach begrenzte
Zugehörigkeit zum Golfclub Nordkirchen verbunden.
Um dem Mitglied eine hohe Flexibilität zu ermöglichen, kann
die Mitgliedschaft statt dessen zum Schluss eines jeden Kalenderjahres
mit einer Frist von 3 Monaten wieder gekündigt werden, wenn der
Beruf, die Gesundheit oder das Alter dieses erfordern sollten. Soweit
in einem solchen Fall die Investitionsumlage in einer Summe gezahlt
worden sein sollte, wird der Betrag selbstverständlich anteilig
erstattet.
Eine attraktive Wiederaufnahme-Klausel vermeidet dabei eine erneute
Zahlung von bereits geleisteten Beiträgen und Zahlungen.
|
|
|
4.
|
Verzehrumlage |
|
| |
Vollmitglieder
und Zeitmitglieder entrichten jährlich eine Verzehrumlage von 100
€, die beim Besuch der Clubgastronomie angerechnet wird. |
|